Notare Dr. Hans Friedel Ott - Dr. Martin Dörnhöfer

Aktuelles



Keine Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Heimträgers bei fehlender Kenntnisnahme zu Lebzeiten des Erblassers  (30.01.2012)

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.10.2011 maßgeblich die Testierfreiheit gestärkt, in dem er die überzogene Rechtsprechung des OLG München zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Heimträgers entschärft hat. Das frühere Heimgesetz und die weitgehend gleichlautenden Nachfolgegesetze der Länder (in Bayern gilt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz) sanktioniert zum Schutze des Heimfriedens lebzeitige Zuwendungen oder auch Verfügungen von Todes wegen zugunsten des Heimträgers. Folge eines Verstoßes ist die Nichtigkeit der entsprechenden Verfügung. Die Vorschrift gilt in gleicher Weise für eine Verfügung eines Angehörigen zugunsten eines Heimbewohners. Problematisch ist, dass das Verbotsgesetz in den letzten Jahren von der Rechtsprechung erheblich erweiternd ausgelegt worden ist. Das Verbotsgesetz sollte auch eingreifen, wenn der Heimträger erst nach dem Tod des Erblassers Kenntnis von der Zuwendung erlangt. Auf der anderen Seite fühlten sich immer wieder Angehörige von Behinderten moralisch verpflichtet, einer sozialen Organisation oder auch dem Heimträger Zuwendungen zu machen, was ein rechtlich sehr problematisches Vorhaben ist.  Die überaus strenge Rechtsprechung überrascht, da die gesetzgeberische Intention von einem missbilligten Einvernehmen zwischen Zuwendendem und Heimträger ausgeht. Nur in dieser Konstellation besteht die Gefahr einer Ungleichbehandlung der Heimbewohner. Auch der BGH folgt nun dieser Linie  und schafft Rechtssicherheit, die sich insbesondere auf dem Gebiet des Behindertentestaments auswirken wird. Eine einseitige Erklärung oder ein sogenanntes "stilles" Testament verstößt somit nicht gegen die Verbotsnorm. Die Gestaltungssicherheit im Erbrecht ist gestärkt.

(Dr. Dörnhöfer, Notar)

 Aktuelles auch in Twitter unter @notardoe

-------------------------------------

Testamentsregister (01.01.2012)

Eine wichtige Neuerung bringt das Jahr 2012 im Nachlasswesen. Während das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen bisher uneinheitlich gestaltet war, ermöglicht das bei der Bundesnotarkammer angesiedelte Zentrale Testamentsregister nun eine bundesweit einheitliche Registrierung von Testamenten und Erbverträgen. Somit wird nicht nur die Auffindbarkeit einer letztwilligen Verfügung im Todesfall verbessert, sondern auch in der vorsorgenden Beratungssituation wird mehr Transparenz erzeugt. Vor einer erbrechtlichen Beratung wird zunehmend ein Auszug aus dem Testamentsregister eingeholt werden, um zu überprüfen, ob und gegebenenfalls welche vorgehenden Verfügungen bestehen und demzufolge zu beachten sind. Die Registrierung übernimmt bei allen notariell errichteten Verfügungen der Notar, das heißt der Mandant hat durch das neue Verfahren keine Mehrarbeit.

(Dr. Dörnhöfer, Notar)

-------------------------------------

Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins e.V. (Ottostraße 10, 80333 München)
   
- Die notarielle Vorsorgevollmacht: Ein Stück Sicherheit für Jung und Alt (Dezember 2012)
    - Kann man sich Kinder nur noch mit Ehevertrag leisten? (November 2011)
    - Wege zur Adoption (Oktober 2011)
    - Falsches Spiel mit Gewinnmitteilungen (September 2011)

--------------------------------------


Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung!



Aktuelles

Unter dieser Rubrik haben wir für Sie aktuelle und wichtige Informationen und Hinweise zu Themen rund um die notarielle Praxis zusammengetragen.

...mehr

Notare Dr. Ott u. Dr. Dörnhöfer, Roßbrunnstraße 9, 97421 Schweinfurt

Tel. 09721-7166-0 - Fax. 09721-7166-20 - Email: info@notare-ott-doernhoefer.de